Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Vorwiegend sind wir auf dem Gebiet des Zivilrechts (auch Privatrecht genannt) tätig. 
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen. Das Zivilrecht ist geprägt durch zwei rechtlich
gleichgestellte Personen, wohingegen das Öffentliche Recht durch ein Über-Unterverhältnis geprägt ist und die Beziehung zum Staat regelt.

Auch wenn wir Sie umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten beraten und betreuen, möchten wir Ihnen folgende drei Schwerpunkte unserer Tätigkeit vorstellen:

  • Pferderecht

    Unter Pferderecht werden sämtliche Streitigkeiten verstanden, die einen Bezug zum Pferd, zum Pferdesport oder zu dessen Berufen aufweisen. Es handelt sich hierbei nicht um einen gesetzlich definierten Begriff oder einen juristischen Fachbereich. Das Pferderecht hat vielmehr Anknüpfungspunkte zu verschiedensten Rechtsgebieten. 

       

     Das Spektrum umfasst unter anderem: 

    • Mängel- und Gewährleistungsstreitigkeiten beim Pferdekauf
    • Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach Unfällen mit Pferden oder fehlerhafter Behandlung
    • Streitigkeiten über Einstellerverträge
    • vereins- und verbandsrechtliche Fragestellungen
    • Haftung des Tierarztes oder des Hufschmiedes inklusive Regressmöglichkeiten (u.a. bei Ankaufsuntersuchungen des Tierarztes)
    • Haftungsfragen des Tierhalters sowie Versicherungsmöglichkeiten
    • Gestaltung von Verträgen, wie beispielsweise Kauf-, Leasing-, Beritt-, Pacht-, Reitbeteiligungs- oder Einstellerverträge.

    Das Pferderecht wird mehr und mehr zu einem Spezialgebiet. Als jahrelange ambitionierte Turnierreiterin und Züchterin von Ponys und Pferden kann Frau Rechtsanwältin Grönwoldt Sie in diesem Spezialgebiet nicht nur mit dem juristischen Know-How gezielt bei Ihren rechtlichen Angelegenheiten unterstützen.  Sie erkennt, wenn ihr jemand etwas "vom Pferd erzählt".

  • Privates Baurecht

    Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten, das heißt zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (Auftragnehmer). 


    Wir betreuen Sie als (privater oder öffentlicher) Bauherr, Planer, Generalunternehmer oder ausführendes Unternehmen. Unser Leistungsangebot beginnt nicht erst dort, wo "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist". 


    Wir unterstützen Sie

    •  bei der Planung und Kalkulationsphase
    •  bei der Vertragsprüfung und dem Vertragsabschluss
    •  fortlaufend und stets zeitnah bei der laufenden Projektbegleitung (bspw. durch Erstellung von Ablaufpläne sowie Musterschreiben)
    • bei Abnahmeterminen und Zustandsfeststellungen
    • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Nachträgen
    • bei bauzeitlichen Verzögerungen 
    • bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Abwehr einer Inanspruchnahme in der Gewährleistungsphase
    • sowie bei der Klärung einzelner Rechtsthematiken durch Erstellung von Rechtsgutachten zu isolierten baurechtlichen Fragestellungen
  • Vertragsrecht

    "Vertrag kommt von vertragen" =

    Diese Redewendung stimmt leider nicht immer mit der Praxis überein. Dem wollen wir entgegentreten und helfen Ihnen sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch der Vertragsprüfung. 


    Neben der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufs- oder Lieferbedingungen decken wir hierbei beispielsweise folgende Vertragstypen ab:


    Kauf-,

    • Miet-,

    • Pacht-,

    • Leasing-,

    • Dienstleistungs-,

    • Arbeits-

    • oder Werkvertrag.


    Haben Sie Schwierigkeiten mit einem Ihrer Verträge, fehlt im Vertrag eine Regelung zu Ihrem Problem oder existiert bisher eventuell gar kein Vertrag mit Ihrem Gegenüber?  Auch im letzteren Fall helfen wir Ihnen als Zivilrechtler zu Ihrem Recht, indem wir Ihre Schadensersatzansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, Abwehransprüche, Schmerzensgeldansprüche, etc. konsequent durchsetzen. 


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